Mediation im Allgemeinen

Mediationen ausserhalb von gerichtlichen Verfahren richten sich grundsätzlich nach den Regeln der verschiedenen Berufsverbände.

Quelle: Merkblatt Mediation, Koordination Mediation Schweiz
Schweizerische Dachverband Mediation

Für welche Situationen ist Mediation geeignet?

Grundsätzlich kann Mediation für alle Konfliktsituationen eingesetzt werden, in denen beide Parteien eine einvernehmliche Lösung wünschen.

Zum Beispiel bei:

  • Streitigkeiten um Geldforderungen;
  • in der Ehe, Familie, mit Kindern;
  • unter Erben;
  • aus Mietverträgen und Nachbarschaft;
  • in der Schule;
  • am Arbeitsplatz;
  • zwischen Vertragsparteien und Unternehmen;
  • im öffentlichen Raum (Bauten, Umwelt);
  • zwischen Geschädigten und Versicherungen;
  • im interkulturellen Umfeld;
  • beim Täter-Opfer-Ausgleich.

Welche Vorteile hat die Mediation?

  • Rasches kostengünstiges und flexibles Verfahren
  • Volle Selbstbestimmung der Beteiligten (soweit rechtlich zulässig)
  • Zukunftsgerichtete Lösungen, die für beide Parteien befriedigend sind
  • Die Beziehungen zwischen den Beteiligten können (falls erwünscht) erhalten werden
  • Neben Rechtsfragen können auch andere Aspekte berücksichtigt werden
  • Die Vertraulichkeit wird gewahrt, Imageschaden durch Publikation kann verhindert werden
  • Die Parteien dürfen die Mediationsperson frei auswählen
  • Hohe Erfolgschancen (gemäss Umfrage SDM 2008: 70%)

Wie läuft eine Mediation ab?

Eine Mediation ist im Allgemeinen wie folgt strukturiert:

Vorbereitung / Auftragsklärung / Mediationsvereinbarung

  1. Informations- und Themensammlung
  2. Klärung der Bedüfnisse und Interessen aller Beteiligten
  3. Offene und kreative Suche von Lösungsoptionen
  4. Bewertung und Auswahl der Optionen, Verhandlung
  5. Entwerfen einer Vereinbarung, Machbarkeit prüfen, unterzeichnen

Was kostet eine Mediation, wie lange dauert sie?

Die Entschädigung der Mediationsperson erfolgt in der Regel im Stunden- oder Tageshonorar, das zu Beginn zu vereinbaren ist. Es wird empfohlen, mit der Mediationsperson eine schriftliche Vereinbarung abzuschliessen. Betreffend einem Muster für einen Mediationsvertrag.

Üblicherweise werden die Kosten von Parteien je zur Hälfte getragen. Abweichungen sind in gegenseitiger Absprache möglich. Zum Teil werden die Kosten von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Die Dauer der Mediation hängt von der Komplexität des Falles und der Verhandlungsbereitschaft der Parteien ab. Gemäss Umfrage des SDM 2008 liegt der Durchschnitt bei 5 Sitzungen (à 1,5 Stunden).

Welche Regeln gelten in der Mediation?

Massgebend sind die Standesregeln der Berufsverbände (SAV, SDM, SKW und SCCAM) sowie die europäischen Berufsregeln. Die wichtigsten Punkte sind:

Vertraulichkeit

Die Beteiligten und die Mediationsperson vereinbaren Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche. (Ausnahmen sind möglich)


Volle Parteiautonomie

Die Mediationsperson hat keine Entscheidkompetenz.


Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Mediators

Die Mediationsperson darf keine Abhängigkeit von beteiligen Personen haben und keine Partei bevorzugen. Sie verpflichtet sich in einem allfälligen Prozess nicht auszusagen, und keine der Beteiligten als Anwalt zu vertreten.


Freiwilligkeit

Ein Abbruch ist jederzeit möglich, wenn eine Partei (inkl. Mediator) das will.
Besonderheiten können zwischen den Parteien und der Mediationsperson vereinbart werden.